top of page

Kosten

Honorar

Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen – einschließlich zusätzlicher Leistungen wie Diagnostik oder schriftlicher Befundberichte – erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beziehungsweise Ärztinnen und Ärzte (GOP/GOÄ). Bei erhöhtem zeitlichen oder inhaltlichen Aufwand kann die Abrechnung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit einem bis zu 3,5-fachen Steigerungssatz erfolgen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte zum Erstgespräch mit. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Private Krankenversicherung

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen. Der genaue Umfang der Kostenerstattung richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Es kann vorkommen, dass nicht alle Kosten vollständig erstattet werden und ein Eigenanteil entsteht.

Privatversicherte erhalten in der Regel einmal monatlich eine Rechnung, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Beantragung der Kostenübernahme. Es empfiehlt sich, vor dem Erstgespräch folgende Punkte mit Ihrer Krankenversicherung zu klären:

  • Ist Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif enthalten?

  • In welchem Umfang werden die Kosten übernommen?

  • Wie viele Therapiestunden werden erstattet?

  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Beihilfe

Beamtinnen und Beamte können die Behandlungskosten in der Regel anteilig über die Beihilfe erstattet bekommen. Es empfiehlt sich, sich bereits vor Behandlungsbeginn bei der zuständigen Beihilfestelle über die individuellen Erstattungsbedingungen zu informieren.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten Ihrer Behandlung selbst übernehmen möchten, erfolgt die Abrechnung nach den Regelungen der GOP/GOÄ – ebenso wie bei Privatversicherten. Dies bietet Ihnen unter anderem folgende Vorteile:

  • Der Therapiebeginn ist kurzfristig und ohne bürokratische Hürden möglich.

  • Sie entscheiden selbst über Art, Umfang und Dauer der Therapie.

  • Ihre Behandlung wird nicht an Ihre Krankenversicherung gemeldet. Dies kann beispielsweise bei einer geplanten Verbeamtung, einem Versicherungswechsel oder in bestimmten Berufsgruppen (z. B. Pilotinnen und Piloten) von Vorteil sein.

  • Die Behandlungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung.

 

Berufsgenossenschaft

Ist eine psychotherapeutische Behandlung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Erkrankung erforderlich, übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Mein Ansatz
bottom of page