Kosten
Honorar
Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen – einschließlich zusätzlicher Angebote wie Diagnostik oder schriftlicher Befundberichte – erfolgt auf Grundlage der gültigen Gebührenordnungen für Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP/GOÄ). Bei erhöhtem zeitlichen oder inhaltlichen Aufwand kann eine Abrechnung mit einem bis zu 3,5-fachen Satz erfolgen, wie es gesetzlich vorgesehen ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Sollten Sie gesetzlich versichert sein, bringen Sie einfach Ihre Krankenkarte zum Erstgespräch mit. Die Abrechnung erfolgt hier direkt über Ihre Krankenkasse.
Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Es kann vorkommen, dass nicht alle Kosten vollständig übernommen werden und Sie möglicherweise einen Teil selbst tragen müssen. Privatversicherte erhalten in der Regel einmal monatlich eine Rechnung, die zur Erstattung bei der jeweiligen Krankenversicherung eingereicht werden kann. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Es ist ratsam, vor dem Erstgespräch folgende Fragen mit Ihrer Versicherung zu klären:
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Ist Psychotherapie in Ihrem Vertrag enthalten?
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In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?
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Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
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Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?
Beihilfe
Beamte und Beamtinnen können in der Regel einen Teil der Behandlungskosten über die Beihilfe erstattet bekommen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die genauen Erstattungsbedingungen zu informieren.
SelbstzahlerInnen
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, erfolgt die Abrechnung wie bei Privatversicherten. Dies bietet Ihnen verschiedene Vorteile:
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Der Beginn der Therapie kann schnell und ohne bürokratische Hürden erfolgen.
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Sie entscheiden selbst über Art und Dauer der Therapie.
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Ihre Therapie wird nicht an Ihre Krankenversicherung gemeldet, was in bestimmten Fällen, wie bei einer bevorstehenden Verbeamtung, einem Versicherungswechsel oder in speziellen Berufen (z. B. Piloten), von Vorteil sein kann.
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Die Kosten sind nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar (bitte klären Sie die genauen Voraussetzungen bei Ihrem Finanzamt).
Berufsgenossenschaft
Wird die Psychotherapie aufgrund arbeitsbedingter Ursachen erforderlich, übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft die Kosten. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen, um die entsprechenden Antragsformulare zu erhalten.
